Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für ambulante Pflege- und Betreuungsleistungen (Einzelpflegefachkraft nach § 77 SGB XI)

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über ambulante Pflege-, Betreuungs- und Unterstützungsleistungen zwischen der Einzelpflegefachkraft (nachfolgend „Anbieter") und der pflegebedürftigen Person bzw. deren gesetzlichem Vertreter (nachfolgend „Kunde").

Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

§ 2 Vertragsgrundlage

Grundlage der Leistungserbringung sind:

  • das Elfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI),
  • das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) bei ärztlicher Verordnung,
  • der Pflege- und Betreuungsvertrag einschließlich Anlagen.

Die Leistungen werden durch eine zugelassene Einzelpflegefachkraft gemäß § 77 SGB XI erbracht.

§ 3 Leistungsumfang

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus:

  • dem vereinbarten Betreuungspaket,
  • dem bewilligten Pflegegrad,
  • den gesetzlichen Vorgaben des SGB XI.

Die Leistungen erfolgen bedarfsgerecht, nicht nach Minuten- oder Stundentakten.

Es besteht kein Anspruch auf feste Uhrzeiten oder bestimmte Mitarbeitende, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

Medizinische Leistungen (Behandlungspflege) werden nur bei gültiger ärztlicher Verordnung erbracht.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde stellt sicher, dass:

  • die häuslichen Gegebenheiten eine sichere Leistungserbringung ermöglichen,
  • relevante Änderungen (Gesundheitszustand, Krankenhausaufenthalt, Abwesenheit) unverzüglich mitgeteilt werden.

Unterbleibt eine Mitteilung, haftet der Anbieter nicht für daraus entstehende Nachteile.

§ 5 Vergütung und Abrechnung

Die Vergütung setzt sich zusammen aus:

  • Leistungen der Pflege- bzw. Krankenkasse,
  • einem privaten Eigenanteil.

Die Abrechnung der Pflege- und Krankenkassenleistungen erfolgt direkt mit dem jeweiligen Kostenträger.

Leistungen, die nicht oder nicht vollständig erstattet werden, sind vom Kunden privat zu tragen.

§ 6 Vorkasse / Zahlungsbedingungen

Der private Eigenanteil ist monatlich im Voraus zu zahlen.

Der Leistungsbeginn setzt den vollständigen Zahlungseingang voraus.

Je nach Leistungsumfang kann eine erhöhte Sicherheitsvorkasse verlangt werden.

Eine Aufrechnung mit noch nicht ausgezahlten Pflegekassenleistungen ist ausgeschlossen.

§ 7 Zahlungsverzug

Gerät der Kunde mit mehr als 5 Kalendertagen in Zahlungsverzug, ist der Anbieter berechtigt, die Leistungen bis zum Zahlungseingang auszusetzen.

Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

§ 8 Leistungsunterbrechung

Bei Krankenhausaufenthalten oder vorübergehender Abwesenheit wird der Eigenanteil anteilig verrechnet.

Vorauszahlungen werden entsprechend gutgeschrieben oder erstattet.

Bei kurzfristiger Unterbrechung (unter 48 Stunden) kann eine anteilige Berechnung erfolgen.

§ 9 Anpassung der Leistungen

Ändert sich der Pflege- oder Betreuungsbedarf, ist der Anbieter berechtigt, eine Anpassung des Leistungspakets vorzuschlagen.

Ziel ist stets eine bedarfsgerechte, sichere und wirtschaftlich sinnvolle Versorgung.

§ 10 Vertragslaufzeit und Kündigung

Der Vertrag wird unbefristet geschlossen.

Er kann von beiden Seiten mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden.

Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 11 Haftung

Der Anbieter haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.

Für Schäden aufgrund unvollständiger oder falscher Angaben des Kunden wird keine Haftung übernommen.

§ 12 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen (DSGVO).

Daten werden ausschließlich zur Durchführung der Pflege- und Betreuungsleistungen verwendet.

§ 13 Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

Gerichtsstand ist der Sitz des Anbieters, soweit gesetzlich zulässig.